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Hausratversicherung

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Die Hausartversicherung

Ob Einbruch, Wasserschaden oder Diebstahl: eine Hausratversicherung deckt Schäden bei Ihnen zuhause und bei Bedarf auch auf Reisen auf der ganzen Welt. Zu Schäden gehören Brand-, Elementar- und Wasserschäden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Soforthilfe in Notlage an. Sie legen den Wert Ihrer zu versichernden beweglichen Sachen fest, die Entschädigung ist dann auf den Wert der Gegenstände beschränkt. Versichert sind bewegliche Gegenstände, der sogenannte Hausrat. Dazu gehören Möbel, Kleidung, Schmuck, Bücher, elektrische Geräte und Sportartikel.

Im Jahr 2020 zählte die Polizei 32’819 Einbruch- und Einschleichdiebstähle in der Schweiz. Einbrüche sind also keine Seltenheit. Sollten Sie Opfer eines Einbruchs werden, deckt die Familien-Sachversicherung Ihren Vermögensschaden.

Gut zu wissen

  • Der Abschluss dieser Versicherung ist freiwillig (mit Ausnahme von 4 Kantonen, siehe unten), wird aber empfohlen.

  • Die Haushaltsversicherungen Hausrat und Privathaftpflicht werden oft in Kombination angeboten. Durch das gemeinsame Abschliessen kann so von Kombi-Rabatten profitiert werden.

Zusatzoptionen

Mit Zusatzoptionen können weitere bewegliche Gegenstände wie Elektronik, Bargeld, Kreditkarte, Handy oder Schlüssel mitversichert werden. Auf Wunsch kann eine Zusatzdeckung für Glasbruch oder auch auswärtigen Diebstahl/ Verlust inkludiert werden. Der Zusatz «einfacher Diebstahl» auswärts deckt unterwegs gestohlene Gegenstände, wie ein geklautes Velo. Auch gibt es die Hausrats-Kaskoversicherung, welche Schäden an beweglichen Gegenständen deckt, welche der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Mit dieser Versicherung müssen Gegenstände nicht einzeln in der Versicherungspolice erwähnt werden.

 

Unter-/Überversicherung

Eine Unterversicherung besteht, wenn die festgelegte Versicherungssumme tiefer als der tatsächliche Versicherungswert des Hausrats ist. Überversicherung besteht analog, wenn die Versicherungssumme über dem Wert des Hausrats festgelegt wurde.

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Ist die Hausratversicherung obligatorisch?

In den meisten Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig. Ausnahmen sind die Kantone Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. Dort ist eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. In den Kantonen Nidwalden und Waadt muss diese über die kantonale Feuerversicherung abgeschlossen werden. In Freiburg und Jura ist der Anbieter frei wählbar.