Intro
Oftmals ist man einfach zu bequem einen Wechsel in Erwägung zu ziehen oder fürchtet, dass ein Wechsel und eine damit verbundene Kündigung, ein Riesenstapel an Unterlagen nach sich zieht.
Schon bei der Tätigung unsers Prämienrechners, erkennen aber die meisten schon das Sparpotenzial eines Wechsels.
Wichtig ist es, die Kündigungsfrist zu beachten und einen Krankenkassen Wechsel so früh wie möglich mitzuteilen. Sollten Sie beispielsweisen die Krankenkasse am 31. Dezember kündigen wollen, so empfiehlt es sich das Kündigungsschreiben per Einschreiben bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse einzusenden.
Der 31. Dezember sollte als Termin auf jedenfalls berücksichtigt werden. Natürlich können Sie sich auch während des ganzen Jahres sich für einen Wechsel schlau machen, eine Offerte beantragen und diese inklusive eines Kündigungsformulars an die Krankenkassen zusenden.
Sonderregelung
Bei einer Franchise von 300 Franken, welche nicht an einem Versicherungsmodell wie HMO oder Telmed angekoppelt ist, besteht die Möglichkeit hier die Grundversicherung auf den 30. Juni zu kündigen.
Input
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse und der dazugehörige Wechsel der Grundversicherung kann nur dann stattfinden, wenn keine Zahlungen/Prämien offen sind.
Die gesetzlich geregelte Grundversicherung können Sie problemlos kündigen, um zu einer kostengünstigen Krankenkasse zu wechseln. Die Krankenkasse muss Sie bei der Grundversicherung annehmen. Bei der Zusatzversicherung sieht dies etwas anders aus. Sind Sie beispielsweise mit den Zahlungen im Verzug, so darf die Krankenkasse die Leistungen einstellen und Ihnen kündigen.
Zudem gelten bei einer Kündigung der Zusatzversicherung die Versicherungsbedingungen der Krankenkassen. Diese können von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich sein.
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Was müssen Sie beachten?
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse und der dazugehörige Wechsel der Grundversicherung kann nur dann stattfinden, wenn keine Zahlungen/Prämien offen sind.
Die gesetzlich geregelte Grundversicherung können Sie problemlos kündigen, um zu einer kostengünstigen Krankenkasse zu wechseln. Die Krankenkasse muss Sie bei der Grundversicherung annehmen. Bei der Zusatzversicherung sieht dies etwas anders aus. Sind Sie beispielsweise mit den Zahlungen im Verzug, so darf die Krankenkasse die Leistungen einstellen und Ihnen kündigen.
Zudem gelten bei einer Kündigung der Zusatzversicherung die Versicherungsbedingungen der Krankenkassen. Diese können von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich sein.
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