Obligatorische Grundversicherung - Schweiz - SuisseGuide

Krankenkasse - Grundversicherung

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Die Schweizer Grundversicherung

Was ist die Grundversicherung (KVG)?  

Die Grundversicherung ist für jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person verpflichtend. Sie deckt Pflegeleistungen und Behandlungskosten bei Krankheit, Unfall oder auch Geburt ab. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt auch den Umfang der Krankenversicherung Leistungen der Grundversicherung. Alle Leistungen der Grundversicherung sind somit gleich. Die Krankenkassenanbieter haben bei dieser obligatorischen Krankenversicherung eine Aufnahmepflicht. D.h. unabhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand, müssen die Krankenkassen jede Person in die Grundversicherung aufnehmen. 

Jeder Versicherte zahlt monatlich Beiträge an die Krankenkasse. Die Prämie variiert je nach Versicherer und von Kanton zu Kanton. Für Kinder und Jugendliche gelten tiefere Prämien als für Erwachsene. Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln haben Anspruch auf die Prämienverbilligung. 

Gut zu wissen

  • Die Grundversicherung ist obligatorisch

  • Die Leistungen sind bei jedem Versicherer gleich

  • Die Höhe der Prämien bestimmt das BAG

Wer braucht eine Grundversicherung (KVG)? 

Jede Person braucht von Geburt an eine persönliche Versicherung, es besteht keine Mitversicherung von Familienangehörigen. Solange die Versicherung im Kanton gültig ist, können Sie einen Krankenversicherungsträger frei wählen. Die Grundversicherung kann jedes Jahr ersetzt werden.

Die Franchise:

Jeder hat sich schon gefragt was genau das ist, aber man hört lediglich von Beträgen, die beglichen werden müssen, ohne zu wissen was das überhaupt bedeutet. Vereinfacht gesagt ist die Franchise der Selbstbehalt, welcher der Versicherte zahlen muss, bevor die Versicherung ihren Beitrag an die Behandlungskosten leistet. Sie beginnt mit der ersten Sekunde des neuen Jahres und endet mit der Mitternachtsglocke am 31. Dezember jedes Jahres.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es bei der Krankenkasse eine 0.- Franchise.
Sie können jedoch freiwillig eine Franchise von 100, 200, 300,400, 500, 600 oder sogar von 2500 Schweizer Franken wählen, um die Versicherungsprämien zu senken.

Bei den Kindern muss man sich die Einführung einer Franchise gründlich überlegen, da es nicht immer einfach ist die Gesundheit unserer Kinder vorherzusehen und unter Kontrolle zu halten.

Der Selbstbehalt:

Nach erreichen der Jahresfranchisen – Limite, werden Sie von den Arzt- und Behandlungskosten nicht ganz erlöst. Denn sollten Sie die Jahresfranchise überschreiten, werden Ihnen 10% der anfallenden Behandlungskosten weiterhin belastet. Aber auch der Selbstbehalt hat seine Grenzen. Sie zahlen 10% bis zu einem Maximalen Betrag von 700.– CHF. Wie die Franchise gilt der Selbstbehalt für ein Jahr.

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Unser Krankenkassenvergleich basiert auf den offiziellen Prämien der Priminfo Daten des BAG. So sind alle Prämien aktuell. In wenigen Schritten berechnen Sie die aktuellen Krankenkassenprämien und holen eine Offerte der gwünschten Krankenversicherung ein.

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Grundversicherung (KVG) – Bundesgesetz. 

Das Bundesgesetz regelt in der Schweiz einige Bereiche im Gesundheitswesen. Sein primäres Ziel ist die finanzielle Absicherung der Bevölkerung im Krankheitsfall. Gemäss KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören.

Welche Modelle der Grundversicherung (KVG) gibt es? 

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bietet einen Spielraum für verschiedene kostensparende Versicherungsmodelle. Am verbreitetsten sind die folgenden Modelle:  

  •  HMO-Modell. 
  •  Hausartz-Modell.  
  •  Light-Modell  
  •  Telmed-Modell. 
  •  Standard-Modell/OKP

Das Versicherungsmodell:

Dieser Prozess ist unser Alltag. Wir nehmen Ihre Anfrage an, vergleichen diese und erstellen Ihnen eine Offerte. Ihr Anteil dabei ist lediglich uns mitzuteilen welche Bedürfnisse Sie haben, um sich später dann für eine dieser Offerten zu entscheiden. Alleine mit einem anderen Arztmodell kann viel Geld gespart werden. Aktuell, also im Jahr 2020, gibt es fünf verschiedene Modelle:

 

Die Freie Arztwahl
In diesem Modell haben Sie die freie Arztwahl. Bei den meisten Anbietern heisst dieses Modell einfach nur Basic. In diesem Modell müssen Sie nicht zuerst den Dr. med. für Allgemeinmedizin aufsuchen. Wenn Sie wissen welchen Spezialisten Sie konsultieren müssen oder möchten, können Sie sich mit diesem Modell den Vorbesuch beim Hausarzt sparen.

 

Das Hausarztmodell
Es ist das beliebteste Modell in der Schweiz. Die Kunden profitieren bereits bei diesem Modell von Rabatten. Zudem ist der Hausarzt für viele Menschen eine Art Vertrauensperson. Er behandelt nicht nur seine Patienten sondern bietet eine vertrauensvolle und sichere Atmosphäre für persönliche Anliegen und Gespräche. Sollten gewisse Situationen einen Spezialisten erfordern, koordiniert und begleitet der Hausarzt Sie durch den ganzen Prozess. Deswegen muss man beim Wechsel der Krankenkasse darauf achten, dass der eigene Hausarzt anerkannt ist.

 

Das Telefonmodell
Auch bekannt als TelMed Modell oder TelDoc Modell. Hier variiert das Angebot und wir werden Ihnen erläutern, welche Möglichkeiten sich Ihnen anbieten.

 

Szenario #1
Auf Ihrer Versicherungskarte haben Sie eine Hotline. Sollten Sie ein gesundheitliches Problem haben, müssen Sie als Erstes diese Hotline kontaktieren. Keine Angst! Notfälle sind ausgeschlossen. Wo die Meldepflicht nicht greift, erklären wir Ihnen am Ende. An der Hotline wird medizinisch geschultes Fachpersonal für Sie zur Verfügung stehen. Das Personal wird systematisch versuchen zu eruieren was zu tun ist. Erachtet das Fachpersonal eine gründliche Untersuchung für notwendig, wird er Sie an einen Arzt überweisen. Genauso haben Sie das Anrecht an der Diagnose zu zweifeln. Eine Überweisung zum Arzt können Sie somit auch selbst anfordern. Dieses Modell ist genauso lukrativ für den Versicherten wie für den Versicherer. Bei “Bagatell” Krankheiten wie einer Grippe, können sich beide Parteien den teuren Gang zum Arzt sparen, denn ist die Diagnose eindeutig, stellt das medizinische Personal das Arztzeugnis sowie ein Rezept direkt aus.

 

Szenario #2
Der Ablauf ist bis und mit zum Zeitpunkt der Überweisung derselbe. Danach kann es einen kleinen aber feinen Unterschied geben. Der eine oder andere Anbieter des Telefonmodells lassen Ihnen die komplette Freiheit bei der Wahl Ihres Arztes. Die Rabatte sind aber meisten deutlich geringer als beim vorher erwähnten Modell.
Aber Vorsicht! Vergessen Sie nicht vor dem Arztbesuch die Hotline zu kontaktieren, andernfalls kann die Versicherung die Leistungserbringung verweigern und/oder Sie in das Basic-Modell verschieben.

 

Das HMO Modell
Die Gesundheitserhaltungs-Organisation, besser bekannt als HMO (Health Maintenance Organization) kann man als Upgrade für das Hausarztmodell betrachten. Im HMO Modell profitiert der Kunde davon, dass neben dem Allgemeinmediziner auch Fachspezialisten am selben Ort praktizieren. Haben Sie z.B. Rückenbeschwerden und möchten diese endlich loswerden, gehen Sie gewöhnlicherweise zu Ihrem Hausarzt um meistens zum Therapeuten überwiesen zu werden. Nach der Überweisung, die Krankenkasse erlaubt es dem Arzt maximal neun Sitzungen am Stück beim Therapeut zu verordnen. Danach möchte die Versicherung, dass der Arzt eine Verbesserung vorweisen kann. Jeder der schon eine Therapieverordnung hatte, weiss wie mühsam und nervenraubend dieser Prozess sein kann. Nun stellen Sie sich vor, dass sich das Hin und Her erledigt, den im HMO arbeiten mehrere Fachgebiete unter einem Dach zusammen. Nicht nur die Kontrolle Ihrer Genesung kann besser verfolgt werden, der Hausarzt kann sogar die Therapieart beeinflussen und mitgestalten.

Das Pharma Modell​
Auch als PrimaPharma Modell bekannt. Dieses Modell eignet sich für Menschen die den Gang zum Arzt möglichst vermeiden wollen. Den für die im Pharma Modell Versicherten, ist die Apotheke die erste Anlaufstelle. Der Apotheker macht die ersten Untersuchungen und bei Bedarf wird er Sie an einen Arzt überweisen.

 

Ausnahmen
In allen angebotenen Versicherungs Modellen können Sie den Augenarzt und den Gynäkologen, ohne Erstkonsultation Ihres Hausarztes, besuchen. Bei allen Versicherungs-Modellen darf der Besuch beim Gynäkologen und Augenarzt wahrgenommen werden ohne die Erfüllung der Voraussetzung der Erstkonsultation des Hausarztes.
Ausserdem gilt diese Regel auch in Notfällen. Sie können sich jederzeit in die Notfallstation eines Spitals begeben, “ohne die gewöhnlichen Prozesse durchlaufen zu müssen.
Die Notfallärzte werden bei Bedarf, Ihren Arzt konsultieren und das weitere Vorgehen mit ihm besprechen.

Wie kann ich meine Grundversicherung (KVG) kündigen? 

Grundsätzlich können Sie Ihre Krankenkasse nur zum Jahresende wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Daher muss die Kündigung bis zum 30. November bzw. am letzten Werktag im November bei der alten Krankenkasse eingehen .

Leistungen der Grundversicherung

Ambulant
Dazu gehört z.B. die Augenklinik, die Patienten sind nach einem kleineren Eingriff einige Stunden in der Klinik, bleiben jedoch nicht über Nacht.
Physiotherapien (nur mit einer ärztlichen Überweisung)
Die Krankenkasse übernimmt pro Verordnung neun Sitzungen. Nachdem die neun Sitzungen abgeschlossen wurden, ist es notwendig eine neue Verordnung anzufordern um weitere Termine vereinbaren zu können. Nach 36 Sitzungen muss der Physiotherapeut einen Bericht an den Hausarzt und an die Krankenkasse zukommen lassen.

 

Ergotherapie (nur mit einer ärztlichen Überweisung)
Die Krankenkasse übernimmt pro Verordnung höchstens neun Sitzungen.
Nachdem die neun Sitzungen abgeschlossen wurden, ist es notwendig ein neues Arztzeugnis einzuholen. Nach 36 Sitzungen muss der Therapeut einen Bericht an den Hausarzt und an die Krankenkasse senden.

 

Krankenpflege
Ob Ambulant oder im Pflegeheim, spielt keine Rolle. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur wenn ein ärztliches Rezept vorhanden ist.

 

Ernährungsberatung (nur mit einer ärztlichen Überweisung)
Übernommen werden bis zu sechs Sitzungen und nur mit einem Rezept. Weitere Sitzungen können mit einem neuen Rezept gebucht werden. Nach zwölf Sitzungen muss der Spezialist einen Bericht an den Hausarzt und an die Krankenkasse senden.

 

Logopädie (nur mit einer ärztlichen Überweisung)
Mit einer Verordnung werden innerhalb von drei Monaten bis zu zwölf Sitzungen übernommen. Weitere Sitzungen können mit einer weiteren ärztlichen Verordnung gebucht werden. Nach zwölf Sitzungen muss der Spezialist einen Bericht an den Hausarzt und an die Krankenkasse zukommen lassen.

 

Spital
Sobald man Grundversichert ist, hat man das Anrecht auf einen Spitalaufenthalt, jedoch nur auf einer im Wohnkanton allgemein – versicherten Spitalabteilung (in einem 3+ Personen Zimmer). Das bedeutet, dass in einem Krankheitsfall, ausserhalb des Wohnkantons, die Kosten des Spitalaufenthalts vom Krankenversicherer nicht gedeckt werden. Jedoch muss nur der Grundversicherte einen täglichen Pauschalbetrag von 20 Franken begleichen.

Ausnahmen werden nur akzeptiert, wenn der zu Versichernde spezielle Leistungen benötigt, die nur in einem anderen Kanton angeboten und durchgeführt werden können.

 

Auslandsschutz
Im Falle einer Krankheit im Ausland übernimmt die Krankenkasse den doppelten Kantons-Tarif der angefallenen Behandlungskosten. Die Kosten des Rücktransport in die Schweiz wird unter normalen Umständen nicht übernommen.