Krankenkasse fürs Ungeborene: Vorgeburtliche Anmeldung
Ungeborene Kinder können schon vor der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Wir erklären Ihnen, wie die vorgeburtliche Anmeldung funktioniert und welche Vorteile sie bietet.
Baby Krankenkasse vergleichenUngeborenes Kind bei der Krankenkasse anmelden
Das Abschliessen ein Grundversicherung ist für jede in der Schweiz wohnhafte Person Pflicht, dies gilt auch für Neugeborene. Sie müssen Ihr Kind daher bei einer Krankenkasse anmelden. Dies können Sie schon vor der Geburt erledigen. Idealerweise melden sie ihr Kind zwischen dem 4. und dem 8. Monat der Schwangerschaft bei der Krankenkasse an. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die Krankenversicherung für ihr Baby und überlegen sie sich, ob und welche Zusatzversicherung für das Baby Sinn macht.
Die vorgeburtliche Anmeldung des Babys hat folgende Vorteile:
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Umfassender Schutz ab der ersten Minute
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Einfache Aufnahme in Zusatzversicherungen
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Von Rabatten profitieren
Umfassender Schutz ab der ersten Minute:
Melden sie Ihr Baby erst nach der Geburt bei einer Krankenkasse an, dann wirkt die Grundversicherung rückwirkend ab dem Geburtstag. Dies ist bei der Zusatzversicherung nicht der Fall. Deshalb lohnt es sich eine Zusatzversicherung vor der Geburt abzuschliessen und somit einen umfassenden Schutz für ihr Baby zu garantieren.
Einfache Aufnahme in Zusatzversicherungen:
Im Gegensatz zur Grundversicherung gibt es bei der Zusatzversicherung für die Krankenkassen keine Aufnahmepflicht. Das heisst, dass wenn das Kind krank zur Welt kommt, kann das Abschliessen einer Zusatzversicherung schwierig werden. In dem sie ihr Kind frühzeitig anmelden, können sie dies umgehen, da die meisten Krankenkassen vor der Geburt keinen Gesundheitscheck verlangen.
Halbprivate und private Spitalzusatzversicherungen sind davon jedoch meist ausgenommen. Ein Abschluss ist hierbei erst nach der Geburt mit einer Gesundheitsprüfung möglich.
Bei Geburtsgebrechen ist eine vorgeburtliche Registrierung besonders vorteilhaft. Zwar übernimmt die IV die Behandlung bis zum 20. Lebensjahr – dann übernimmt jedoch die Krankenkasse. Eine Zusatzversicherung übernimmt Zusatzbehandlungen, die nicht von der Grundversicherung gedeckt werden.
Von Rabatten profitieren:
Von Rabatten profitieren: Einige Krankenkassen bieten zusätzliche Versicherungsrabatte an, sofern Sie sich vor der Geburt des Babys anmelden. Verschiedene Krankenkassen schenken zum Beispiel die Prämien des ersten Lebensmonats. Ausserdem offerieren einige Krankenkassen eine kostenlose Zahnversicherung in den ersten drei Jahren nach der Geburt.