Krebsfrüherkennungsuntersuchungen – welche Voruntersuchungen zahlt die Krankenkasse? - Versicherungsexperte Schweiz - Ihr Wegweiser bei jedem Lebensereignis

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen – welche Voruntersuchungen zahlt die Krankenkasse?

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Wird eine Krebserkrankung rechtzeitig entdeckt, steigen die Heilungschancen enorm an. Eine frühzeitige Entdeckung von Tumoren kann sogar ausschlaggebend für das Überleben sein. Das macht Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zu einem besonders wichtigen Teil des Gesundheitsmanagements. Auch bei den Präventionsanstrengungen der Krankenkassen spielt die Krebsvorsorge eine grosse Rolle. Das gilt vor allem für die Krebsvorsorge bei der frühzeitigen Erkennung von Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Darmkrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs. 

Empfohlene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

Je nach Geschlecht und Alter werden verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen empfohlen: Die Krebsvorsorge bei Frauen beginnt ab 20 Jahren mit einer jährlich durchgeführten Genitaluntersuchung inklusive zytologischer Untersuchung. Ab 30 Jahren startet die Vorsorge bei Brustkrebs, ab 35 ein Untersuchung auf Hautkrebs und ab 50 beziehungsweise 55 Jahren die Darmkrebs-Untersuchung.

Bei Männern beginnen die Vorsorgeuntersuchungen mit der Hautkrebsuntersuchung ab 35 Jahren. Mit 45 kommt die Prostata- und Genitalvorsorge und ab 50 beziehungsweise 55 die Darmkrebs-Untersuchung dazu. Unabhängig davon sollte jeder selbst zu seiner Gesundheit beitragen und besonders Brust, Hoden, Haut und Genitalien durch Abtasten und Inspektion in Eigenregie kontrollieren. Wie man dabei am besten vorgeht und worauf man achten sollte, erklärt der Facharzt.

Erweiterungen zum gesetzlichen Vorsorgeprogramm

Zusätzlich zu dem, was das gesetzliche Vorsorgeprogramm umfasst, werden erweiterte Krebsfrüherkennungsprogramme angeboten. Dabei handelt es sich je nach medizinischer Einrichtung oder Arztpraxis um unterschiedliche Leistungspakete. Häufig ergänzen sie die von den Krankenkassen getragenen und empfohlenen Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen um alternative und umfassendere Verfahren. Diese rechnet der Arzt direkt mit den Patienten als individuelle Leistung ab.

Manche Krankenkassen bieten spezielle Angebote mit bestimmten Präventionsmassnahmen an. So werden etwa Auslagen für ärztliche Gesundheits-Check-ups übernommen, wenn diese ganzheitlich sind. Wer bestimmte Vorsorge-Checks wünscht, die die gesetzlich geregelte Vorsorge nicht inkludiert, kann also über eine passende Zusatzversicherung die Kosten ersetzt bekommen, was mitunter einen Wechsel der Krankenkasse notwendig macht.

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In der Schweiz ist der Wettbewerb der Krankenkassen nicht nur gross, sondern auch spürbar. Oft hat man als Laie das Gefühl gut aufgehoben zu sein und scheut einem Wechsel. Die meisten Personen in der Schweiz zahlen jedoch zu viel Prämien, da nicht jede Person die gleichen Leistungen beziehen müsste. Prämien zu vergleich lohnt sich also!

Der Krankenkassenvergleich mit dem Prämienrechner

Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollte man sich allerdings gründlich informieren. Ein wichtiger Helfer bei der Entscheidungsfindung ist der Krankenkassenvergleich im Web, der über verschiedene Leistungen und Prämienzahlungen informiert. Ein Prämienrechner beim Krankenkassenvergleich basiert neben den erbrachten Leistungen auch auf der Beitragshöhe. Der Prämienrechner ist ein wichtiger Helfer, um die finanzielle Belastung ohne Einbussen beim Gesundheitsschutz möglichst gering zu halten. Gesundheit ist überaus wertvoll, muss allerdings auch finanzierbar sein. Das gilt auch für Vorsorgemassnahmen.

Eine wertvolle Hilfe: die Experten-Zweitmeinung

Manche Versicherungspakete inkludieren eine Experten-Zweitmeinung. Sie kann eine wertvolle Hilfe sein, wenn bei einer Vorsorgeuntersuchung Krebs oder eine Krebsvorstufe gefunden wurde. In diesem Fall kann man die empfohlenen Therapiemassnahmen durch einen in seinem Gebiet in der Schweiz führenden Spezialisten beurteilen lassen. Er oder sie stellt etwa bei Brustkrebs fest, ob die Therapie den Bedürfnissen der Patientin und dem neuesten Stand der medizinischen Möglichkeiten entspricht.

Für den Patienten bedeutet das, bei weitreichenden und schwerwiegenden Erkrankungen fundierter und klarer entscheiden zu können. Oft kümmern sich die Krankenkassen-Mitarbeiter auch um den Erstkontakt zu den Kliniken und renommierten Professoren. Anschliessend meldet sich die Klinik beim Patienten, um einen Termin für die Einholung der Zweitmeinung zu vereinbaren.