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Provita DENTA
Die DENTA Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten für zahnärztliche Beandlungen, Kontrolluntersuchungen und Dentalhygiene. Bis zum 25. Lebensjahr werden auch Anteile von Zahnstellungskorrekturen übernommen.
Es kann zwischen 4 Varianten gewählt werden. Diese unterscheiden sich in dem übernommenen Anteil der Zahnarztrechnung (50% oder 75%) und im jährlichen Höchstbetrag.