Gästeversicherung: Ihr Schutzschild gegen Heilungskosten

Gästeversicherung: Ihr Schutzschild gegen Heilungskosten in der Schweiz

Die Gästeversicherung ist ein Muss für ausländische Besucher in der Schweiz. Erfahren Sie, wie sie vor hohen Heilungskosten bei Krankheit und Unfall schützt.

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Alles was Sie über die Gästeversicherung wissen müssen

Erwarten Sie Besuch von Freunden oder Verwandten aus dem Ausland? Dann ist es Ihnen mit Sicherheit wichtig, dass sich Ihre Gäste wohlfühlen und ihren Aufenthalt in der Schweiz geniessen. Leider kann bei einem Aufenthalt immer etwas passieren, deshalb ist es wichtig, dass Ihre Gäste versichert sind, da ausländische Krankenkassen Krankenhausaufenthalte und Behandlungen in der Schweiz in der Regel nicht übernehmen. 

Die Gästeversicherung deckt die Kosten bei Unfall oder Krankheit. Dabei sind die Leistungen von Anbieter zu Anbieter verschieden. Meist umschliesst die Gästeversicherung Medikamente, Arztbesuche, Such- und Bergungskosten und Spitalaufenthalte in den allgemeinen Abteilungen. Die Gästeversicherung umfasst auch die medizinische Begleitung für den Notfalltransport an einen ausländischen Wohnsitz oder die Rückführung im Todesfall. Vorerkrankungen, psychische Störungen, Schwangerschaft/Geburt, Kiefer- oder Zahnerkrankungen sowie Flugunfälle sind nicht durch die Gästeversicherung abgedeckt. Die Versicherung gilt nur für Gäste unter 80 Jahren. 

Die Gästeversicherung kann für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten abgeschlossen werden und eignet sich für Touristen, die sich mit einem Schengen-Visum in der Schweiz aufhalten. Um ein Visum für die Schweiz und Schengen-Staaten beantragen zu können, ist eine Gästeversicherung von mindestens CHF 50’000 erforderlich. Personen, welche von einer Visumspflicht befreit sind, können die Deckungssumme frei wählen. Wird der Schengen-Visumantrag behördlich abgelehnt, wird die gezahlte Prämie von der Versicherungsgesellschaft erstattet. Staatsangehörige bestimmter Länder, beispielsweise Brasilianer, benötigen zwar kein Visum, dafür aber eine Reise-Heilungskosten-Versicherung. 

Zu beachten:

  • Meistens beträgt die Abschlussfrist 5 Tage

  • Die Prämien für längere Aufenthalte sind pro Tag günstiger

  • Das maximale Alter beträgt bei einigen Versicherern 79, 80 oder 81 Jahre

Prämie Gästeversicherung

Die Prämie für die Gästeversicherung ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft und der Gültigkeitsdauer der Versicherung. Daher lohnt es sich, Prämien und Leistungen zu vergleichen, um die beste Lösung zu finden. Je kürzer die Versicherungsdauer, desto niedriger die Prämie. Ab einer Aufenthaltsdauer von ca. 15 Tagen können Gästeversicherungen abgeschlossen werden. Auch die Versicherungssumme wirkt sich auf die Prämie aus (z. B. 10’000 oder 20’000 Franken für eine Einzelperson). Auch für Familien lohnt es sich, eine Gästeversicherung für die ganze Familie abzuschliessen, um von Rabatten zu profitieren. 

 

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Die Versicherung enthält meist einen Selbstbehalt, welcher bei den meisten Versicherungen jedoch relativ tief ausfällt. Bei einem Selbstbehalt von CHF 200 beispielsweise, müssen Sie Heilungskosten, welche unter CHF 200 betragen, selbst tragen.