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Steuer für Privatpersonen

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Steuern ausfüllen lassen

Steuern

Dem Staat werden verschiedene Aufgaben erteilt, die in der schweizerischen Verfassung und ihren Gesetzen verankert sind. Um eine finanzielle Grundlage für diese Aufgaben zu schaffen, leisten steuerpflichtige Personen Abgaben an den Staat. Diese Abgaben sind in der Verfassung und in den Gesetzen definierte Steuern.

 

Bund

Der Bund erhebt direkte Bundessteuern. Die Kantone berechnen und erheben die direkten Bundessteuern im Auftrag und unter der Aufsicht des Bundes. Im Kanton Zürich zum Beispiel wird die direkte Bundessteuer durch das kantonale Steueramt und das Gemeindesteueramt festgesetzt.

 

Kantone

Grundsätzlich können die Kantone frei entscheiden, welche Steuern sie erheben. Daher hat jeder Kanton in der Schweiz seine eigene Steuerverordnung. Dadurch kann jeder Staat Einkommen, Vermögen, Grundstücks- und Grundstücksgewinne und andere Steuerobjekte unterschiedlich besteuern.

Die Bundesverfassung gibt lediglich vor, welche Steuern nicht erhoben werden dürfen. Die Bundesverfassung verbietet auch die interkantonale Doppelbesteuerung und ungerechtfertigte Steuervergünstigungen.

Um die Steuerverwaltung der Kantone steuerpflicht- und verfahrensrechtlich zu regeln, gibt es die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG).

Der Zweck des Nationale Finanzausgleichs (NFA) besteht darin, strukturelle, geografische und demografische Unterschiede zwischen Staaten zu mildern.

 

Gemeinden

In der Schweiz übernehmen die Gemeinden ebenfalls eine Vielzahl von lokalen Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel Sozialhilfe und das Führen von Grundschulen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben können Gemeinden auch Steuern erheben. Die Gemeinden müssen jedoch die staatlichen Steuergesetze einhalten.

Im Kanton Zürich zum Beispiel erheben die Gemeinden Gemeindesteuern in Prozent der Staatssteuer. Dieser Prozentsatz wird Steuerfuss genannt und variiert je nach Gemeinde. Allerdings muss die Steuerbemessungsgrundlage innerhalb der kantonalen Vorschriften liegen.

Steuererhebung in der Schweiz

  • Bund

  • Kantone

  • Gemeinden

Wer wird besteuert?

Die Steuern des Bunds, der Kantone und Gemeinden werden bei natürlichen oder juristischen Personen erhoben. Man nennt sie Steuersubjekte.

Natürliche Personen

Eine natürliche Person ist die juristische Bezeichnung für eine Person mit Rechten und Pflichten. Grundsätzlich wird jede natürliche Person besteuert. Da aber auch Kapitalgesellschaften und ähnliche Organisationen, sogenannte juristische Personen, besteuert werden können, wird bei der Besteuerung zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.

Juristische Personen

Kapitalgesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Stiftungen und Vereine sind juristische Personen. Diese Organisationen haben nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR) eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind als Organisation steuerpflichtig.

Steuererklärung für natürliche Personen

Jedes Jahr teilt Ihnen die jeweilige Steuerverwaltung mit einem Schreiben mit, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Steuererklärung legt fest, wie viel Einkommens- und Vermögenssteuer Sie zahlen müssen.

 

Unterlagen vorbereiten

Eine gute Vorbereitung erleichtert die Abgabe der Steuererklärung. Es wird empfohlen, die erforderlichen Unterlagen im Laufe des Jahres zu sammeln und vorzubereiten. Das beinhaltet:

 

Für die Angabe von Einkommen und Vermögen:

  • Lohnausweis(e) (für Arbeitnehmende)
  • Buchhaltung (für Selbstständige)
  • Belege der Renten (für Pensionierte u.a.)
  • Kontoauszüge der Bank oder Post
  • Belege zu jeglichen Wertschriften

 

Für die Abzüge:

  • Belege der getätigten Beiträge in die Säule 3a
  • Kosten bei Krankheit
  • Berufskosten
  • Weiterbildung- und Umschulungsskosten
  • Belege für Spenden
  • Für Wohneigentümer: jegliche Unterlagen zur Liegenschaftssteuer, Schuldzinsen, Betriebs- und Verwaltungskosten, Rechnungen für Unterhalts- und Renovationsarbeiten usw.

Einkommen angeben

In Ihrer Steuererklärung müssen Sie Einkünfte aus unselbstständiger, selbstständiger und etwaiger Nebentätigkeit angeben. Für die meisten Steuerzahler bedeutet das: Sie müssen den Nettolohnbetrag aus Ihrer Lohnabrechnung in das entsprechende Feld Ihrer Steuererklärung eintragen.

Neben den Einkünften müssen Sie auch sonstige Einkünfte (z. B. Unterhaltszahlungen, Wertpapiereinnahmen, Glücksspielgewinne) aufführen.

Rentner melden ihre Rente aus der AHV und der beruflichen Vorsorge an.

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Steuererklärung ausfüllen lassen

Steuern sparen und für die Zukunft vorsorgen: Ermitteln Sie mit dem Steuersparrechner von Swiss Life, wie viel Steuern Sie mit der Säule 3a sparen können.

Geschlecht:
Zivilstand?
Arbeitssituation und Einkommen
Wie ist Ihre Arbeitssituation?
Mit Pensions Kasse?

Wie hoch ist Ihr jährliches Einkommen?

Persönliche Daten
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Abzüge machen

Alle Ihre Einkünfte minus der Abzüge entsprechen Ihrem zu versteuernden Einkommen. Diese ist maßgeblich für die Berechnung der Einkommensteuer.

Folgende Abzüge sind möglich:

  • Direkte Kosten, die Sie zahlen müssen, um ihre Arbeit auszuführen. Für Mitarbeiter umfasst dies das Pendeln zur Arbeit oder das Essen. Bei Selbständigen können das Büromieten oder Abschreibungen auf Fahrzeuge oder Werkzeuge sein.

 

  • Allgemeine Abzüge: In begrenztem Umfang können Sie Zinsen für Privatschulden, selbst bezahlte Krankheitskosten, Ihre Beiträge zur Lebensversicherung oder zur 3. Säule abziehen. Wenn Sie für wohltätige Zwecke spenden oder in Weiterbildung investieren haben, können Sie es von Ihrem Einkommen abziehen.

 

  • Sozialabzüge: Sozialabzüge entlasten Familien (Kinderabzüge, Fremdbetreuungsabzüge), Senioren und Invalide (Abzüge für AHV- und IV-Rentner).

Der genaue Betrag, den Sie von Ihrem Einkommen abziehen können, variiert je nach Kanton. Achten Sie daher auf die Richtlinien der Kantone.

 

Vermögen angeben

Für die meisten Steuerzahler ist die Einkommensteuer der grösste Teil der Steuerrechnung. Alle Kantone und Gemeinden erheben aber auch Vermögenssteuern.

In Ihrer Steuererklärung müssen Sie folgende Vermögenswerte angeben, darunter: Immobilien, Wertpapiere, Bargeld, Kontoguthaben, Lebens- und Rentenversicherungen (Rückkaufswert). Ihren Hausrat müssen Sie nicht anmelden, wohl aber Ihre teure Kunstsammlung.

Abzüge machen

Ihr Gesamtvermögen minus Abzüge entspricht Ihrem steuerbaren Vermögen. Dies hat entscheidende Auswirkungen auf die Berechnung der Vermögenssteuern.

Schulden wie Hypotheken oder Kleinkredite können in allen Kantonen vom Vermögen abgesetzt werden. Die meisten Kantone bieten auch Sozialabzüge und Steuerabzüge an.

Der genaue Betrag, den Sie von Ihrem Vermögen abziehen können, variiert je nach Kanton. Beachten Sie die Kantonsrichtlinien, die Sie auf Ihrer Steuererklärung erhalten.

Gemeinsame Steuererklärung für Ehepaare

Ehepaare füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus. Die beiden Einkommen werden zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Dies gilt auch für Personen in eingetragener Partnerschaft.

Der Bund und die Kantone haben Erleichterungen (Splitting, Verheirateten-Tarif) eingeführt, damit Ehepaare und Personen in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinats-Paaren steuerlich weniger benachteiligt sind.

Diese beiden Einkünfte werden zusammengerechnet und gemeinsam besteuert. Dies gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

 

Bund und Kantone haben Erleichterungen (Splitting, Ehepaartarife) eingeführt, damit Ehepaare und eingetragene Partner weniger besteuert werden und somit gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr benachteiligt sind.

Steuererklärung für Ausländerinnen und Ausländer

Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) deklarieren ihr Einkommen und Vermögen mit der ordentlichen Steuererklärung. Andere ausländische Arbeitnehmer unterliegen der Quellensteuer.

Steuererklärung einreichen

In der Regel erhalten Sie von der kantonalen Steuerbehörde die Steuererklärung, die Sie dort auch abgeben müssen. In allen Kantonen können Steuererklärungen elektronisch oder direkt online ausgefüllt werden.

Fristerstreckung verlangen

In der Regel haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihre Steuererklärung auszufüllen und einzureichen. Fristen sind auf dem Formular angegeben. Wenn Sie die Frist nicht einhalten, können Sie eine Fristverlängerung beantragen.

Hilfe holen

Falls Ihnen der Aufwand der Steuerklärung zu gross ist, oder Ihnen die Feinheiten, wie Sie ihre Steuerabgaben minimieren können, nicht bekannt sind, können sie einen Experten zur Hilfe holen, der Sie beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung unterstützt.