Autoversicherung
In der Schweiz ist das Abschliessen einer Autoversicherung Pflicht. Jedoch unterscheidet man zwischen der obligatorischen Autohaftpflicht und den freiwilligen Teil-/Vollkasko Versicherungen. Die Unterschiede erläutern wir Ihnen in diesem Artikel.
Was deckt die Teilkaskoversicherung:
-
Marderschäden
-
Diebstahl und Raub
-
Schäden durch Naturgewalten
-
Zerbrochenes Glas
-
Vandalismus
Teilkasko
Das Abschliessen einer Teilkasko Autoversicherung ist freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilkasko deckt Schäden, für die Sie nicht verantwortlich sind und die nicht von Ihnen verursacht wurden. Bei einem Auto, dass älter als mindestens vier bis fünf Jahre ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Teilversicherung.
Der freiwillige Selbstbehalt bei der Auto-Teilkaskoversicherung lohnt sich in der Regel nicht. Mit einem Selbstbehalt von 500 Franken sparen Sie jährlich 100 Franken Versicherungsprämien. Der Selbstbehalt lohnt sich nur, wenn Sie in 5 Jahren keinen Schaden erlitten haben.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung und die Kollisionsversicherung. Die Vollkaskoversicherung deckt beispielsweise Schäden, die Sie an Ihrem Auto verursachen. Dazu gehören auch Unfälle, für die Sie verantwortlich sind, Kollisionen mit anderen Fahrzeugen und Streifen von Verkehrsschildern.
Bei der Vollkaskoversicherung können Sie Ihr Auto zusätzlich mit einer Parkschadenversicherung absichern. Neuwagen und Vorführmodelle sollten grundsätzlich immer vollkaskoversichert sein. Bei geleasten Fahrzeugen schreibt die Leasinggesellschaft eine Vollkaskoversicherung vor.