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Erdbebenversicherung

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Darum ist die Erdbebenversicherung wichtig:

Viele Hausbesitzer haben Erdbebenschäden nicht in der Gebäudeversicherung versichert, obwohl diese laut SVV die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotential in der Schweiz darstellen. Je nach Stärke des Erdbebens können Risse in Mauerwerk und Fassaden, Rohrbrüche, Statik-Schäden und Erdrutschschäden Folgen eines Erdbebens sein. Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihr gesamtes Haus.

Die Erdbebenversicherung ist freiwillig, nur im Kanton Zürich ist sie als Teil der kantonalen Gebäudeversicherung Pflicht.

In 17 der weiteren Kantone (AG, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SH, SO, SG, TG, VD, ZG) deckt die kantonale Gebäudeversicherung mögliche Erdbebenversicherungen nur auf freiwilliger Basis. In den restlichen Kantonen besteht keine kantonale Gebäudeversicherung und somit auch keine Pflicht, gegen Erdbeben versichert zu sein.

Die Höhe der Deckung von Schäden durch im Falle eines Erdbebens wird bei der kantonalen Gebäudeversicherung durch einen gemeinsamen Versicherungspool gedeckt. Dieser Fond der Gebäudeversicherungen beträgt 1 Milliarde Franken in Zürich und 2 Milliarden Franken für die 17 anderen Kantone. Die restlichen 8 Kantone verfügen nicht über ein Versicherungspool.

 

Die kantonale Gebäudeversicherung hat folgende Voraussetzungen für Leistungen festgelegt:

  • Selbstbehalt mind. CHF 50’000

  • Deckung erst ab einem Erdbeben der Stärke 7

  • Bei grossen Schäden erfolgt nur eine begrenzte Entschädigung

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Braucht man eine Erdbebenversicherung?

Damit man auch für Schäden von schwächeren Erdbeben gedeckt ist, braucht man eine private Erdbebenversicherung. Da bereits et Erdbeben der Stärke 4 bis 5 enorme Schäden an Häusern und deren Aussenwänden anrichten können, ist eine solche Versicherung zu empfehlen. Zudem liegt der Selbstbehalt bei der privaten Erdbebenversicherungen erheblich tiefer und kann meist auch frei gewählt werden.