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Steuern für Juristische Pesonen

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Steuern

Dem Staat werden verschiedene Aufgaben erteilt, die in der schweizerischen Verfassung und ihren Gesetzen verankert sind. Um eine finanzielle Grundlage für diese Aufgaben zu schaffen, leisten steuerpflichtige Personen Abgaben an den Staat. Diese Abgaben sind in der Verfassung und in den Gesetzen definierte Steuern.

 

Bund

Der Bund erhebt direkte Bundessteuern. Die Kantone berechnen und erheben die direkten Bundessteuern im Auftrag und unter der Aufsicht des Bundes. Im Kanton Zürich zum Beispiel wird die direkte Bundessteuer durch das kantonale Steueramt und das Gemeindesteueramt festgesetzt.

 

Kantone

Grundsätzlich können die Kantone frei entscheiden, welche Steuern sie erheben. Daher hat jeder Kanton in der Schweiz seine eigene Steuerverordnung. Dadurch kann jeder Staat Einkommen, Vermögen, Grundstücks- und Grundstücksgewinne und andere Steuerobjekte unterschiedlich besteuern.

Die Bundesverfassung gibt lediglich vor, welche Steuern nicht erhoben werden dürfen. Die Bundesverfassung verbietet auch die interkantonale Doppelbesteuerung und ungerechtfertigte Steuervergünstigungen. Um die Steuerverwaltung der Kantone steuerpflicht- und verfahrensrechtlich zu regeln, gibt es die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG).

Der Zweck des Nationale Finanzausgleichs (NFA) besteht darin, strukturelle, geografische und demografische Unterschiede zwischen Staaten zu mildern.

 

Gemeinden

In der Schweiz übernehmen die Gemeinden ebenfalls eine Vielzahl von lokalen Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel Sozialhilfe und das Führen von Grundschulen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben können Gemeinden auch Steuern erheben. Die Gemeinden müssen jedoch die staatlichen Steuergesetze einhalten.

Im Kanton Zürich zum Beispiel erheben die Gemeinden Gemeindesteuern in Prozent der Staatssteuer. Dieser Prozentsatz wird Steuerfuss genannt und variiert je nach Gemeinde. Allerdings muss die Steuerbemessungsgrundlage innerhalb der kantonalen Vorschriften liegen.

 

Steuererhebung in der Schweiz

  • Bund

  • Kantone

  • Gemeinden

Wer wird besteuert?

Die Steuern des Bunds, der Kantone und Gemeinden werden bei natürlichen oder juristischen Personen erhoben. Man nennt sie Steuersubjekte.

 

Natürliche Personen

Eine natürliche Person ist die juristische Bezeichnung für eine Person mit Rechten und Pflichten. Grundsätzlich wird jede natürliche Person besteuert. Da aber auch Kapitalgesellschaften und ähnliche Organisationen, sogenannte juristische Personen, besteuert werden können, wird bei der Besteuerung zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.

 

Juristische Personen

Kapitalgesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Stiftungen und Vereine sind juristische Personen. Diese Organisationen haben nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR) eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind als Organisation steuerpflichtig.

Steuersubjekte und Besteuerungsmethoden

Juristische Personen im Steuerrecht lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:

  • Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung);
  • Genossenschaften;
  • übrige Kategorien wie Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen (z.B. öffentlich-rechtliche und kirchliche Körperschaften sowie Anstalten).

Nicht Arten von juristischen Personen werden gleich besteuert.

 

Kapitalgesellschaften

Unternehmen zahlen Steuern auf Gewinne und – nur in den Kantonen – Steuern auf Kapital.

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sieht für die Gewinnsteuer einen anteiligen Steuersatz von 8,5 % vor.

Die Kantone haben unterschiedliche Methoden der Kapitalbesteuerung, die in die folgenden Kategorien eingeteilt werden können:

  • Proportionaler Steuersatz (in Prozent des steuerbaren Gewinns mit einem einzigen festen Satz): ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL (ab 2023), SH, AR, AI, SG, GR, TG, TI, VD, NE, GE und JU;
  • Gemischtes System (Zwei- oder Dreistufentarif nach Höhe des Gewinns): BE, BL (bis Ende 2022), AG und VS.

 

Genossenschaften

Genossenschaften werden auf den Reingewinn besteuert und zahlen Kapitalsteuern auf kantonaler Ebene.

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sieht für die Gewinnsteuer einen anteiligen Steuersatz von 8,5 % vor.

 

Übrige Kategorien

Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen (öffentlich-rechtliche und kirchliche Körperschaften und Anstalten sowie die Körperschaften des kantonalen Rechts und die kollektiven Kapital-anlagen mit direktem Grundbesitz) entrichten in der Regel eine Gewinnsteuer und – nur auf kantonaler Ebene – eine Steuer auf dem Kapital, sofern sie nicht aufgrund ihres gemeinnützigen, sozialen oder kulturellen Zwecks oder wegen ihres bescheidenen Gewinns und/oder Kapitals von der Steuer-pflicht befreit sind.

Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen (öffentliche und kirchliche Körperschaften und Anstalten sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und kollektive Kapitalanlagen mit unmittelbarem Eigentum) werden grundsätzlich ertragsbesteuert und nur auf kantonaler Ebene kapitalbesteuert, sofern sie nicht Steuerbefreit für seine wohltätigen, sozialen oder kulturellen Zwecke oder für seine mageren Gewinne und/oder sein Kapital sind.

Steuerpflicht juristischer Personen

Bei der Steuerpflicht von juristischen Personen ist zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht in der Schweiz zu unterscheiden:

 

Als unbeschränkt steuerpflichtige juristische Person gilt, wer seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in der Schweiz hat. Sie werden auf ihr gesamtes weltweites Einkommen (Gewinn) und entsprechendes Vermögen (Kapital) besteuert. Man spricht auch von einer „persönlichen“ Zugehörigkeit.

 

Eine beschränkt steuerpflichtige juristische Person ist eine juristische Person, die ihren Sitz (bzw. ihre Geschäftsleitung) im Ausland oder ausserhalb des Steuerkantons hat, aber gewisse Kapital- oder Gewinnquellen in der Schweiz oder im Kanton hat. Man spricht in diesem Zusammenhang von „wirtschaftlicher“ Zugehörigkeit.

 

Steuererleichterung für neu gegründete Unternehmen

Gemäss den kantonalen Steuergesetzen kann in der Regel die kantonale Regierung die Gründung neuer Unternehmen, die für den Kanton oder eine Region von wirtschaftlicher Bedeutung sind, fördern, indem für diese Erleichterungen vorgesehen werden. Diese Privilegierung ist befristet (maximal 10 Jahre).

Nach den Steuergesetzen der Kantone können die Kantonsregierungen gewissen Unternehmen Steuererleichterungen gewähren, um die Gründung neuer Unternehmen zu fördern, die für den Kanton oder der Region wirtschaftlich wichtig sind. Diese Privilegierung ist befristet (bis zu maximal 10 Jahren).

Minimal- und Mindeststeuer

Um auch sogenannte nicht-gewinnstrebende Unternehmen, die wirtschaftliche von Bedeutung sind, steuerlich zu registrieren, erheben einige Kantone (LU, SZ, OW, NW, FR, BS, SH, AR, TG, TI, VD und VS) diesen juristischen Personen einer Minimalsteuer auf ihre Umsätze, Grundeigentum oder investiertes Kapital, welche anstelle der ordentlichen Steuer erhoben werden kann, sofern sie diese übersteigt.

In den Kantonen LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG und VS müssen gewisse Segmente juristischer Personen eine Mindeststeuer entrichten, sofern ihre Steuerleistung (Gewinn- und/oder Kapitalsteuer oder allenfalls Minimalsteuer) die Höhe dieser Mindeststeuer nicht erreicht.

Auf Bundesebene sowie in den Kantonen ZH, BE, GL, NE, GE und JU kennt man Minimal- oder Mindeststeuern nicht.

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Steuerberechnung

Auf diese Weise kann die anwendbare Steuer auf einen bestimmten Gewinn direkt berechnet werden.

Die meisten Kantone sind anders. Mit Ausnahme von Staaten wie OW, NW, BS, BL, AR (gilt nur für die Gewinnsteuer), AI, VS usw. besteht der Steuersatz aus zwei Teilen: dem gesetzlichen Steuersatz und dem periodisch ermittelten Steuersatz.

Die Steuerberechnungsgrundlage (steuerbarer Gewinn oder steuerbares Kapital) multipliziert mit dem Steuersatz ergibt die nationale Grundsteuer. Eine effektive Kantons-/Gemeindesteuer erhält man nur durch Multiplikation dieser Steuer mit dem Steuersatz.

Dieser Satz wird in der Regel jährlich von der Legislative festgelegt. In den meisten Kantonen wird sie in Prozent ausgedrückt, in anderen in Einheiten einer einfachen Steuer.

Fristerstreckung

Auch hier variieren die Vorgaben je nach Kanton. Informieren Sie sich hierbei über die Kantonalen Steuervorgaben.

Hilfe holen

Die steuerrechtliche Lage für juristische Personen kann sehr kompliziert werden, und variiert stark von Kanton zu Kanton. Falls Sie sich nicht gut auskennen, sollten Sie sich einen Experten zur Hilfe holen, der Sie in steuerrechtlichen Fragen berät.