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Motorradversicherung

Wir zeigen Ihnen auf was Sie achten sollten.

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Welche Motorradversicherung ist obligatorisch?

Wie bei der Autoversicherung ist die Haftpflichtversicherung für Motorradbesitzer obligatorisch. Diese deckt Schäden, die durch den Fahrer mit seinem Motorrad an Dritten getätigt wurden. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist jedoch freiwillig, es sei denn, das Fahrzeug ist geleast. Zusätzlich können auch Mobilitätsdeckung,  Parkschädenoder andere Wünschen die Versicherung eingeschlossen werden.

 

Welche Kaskoversicherung brauche ich? 

Die Teil- und Vollkaskoversicherung decken Schäden am eigenen Motorrad. Welche der beiden Sie wählen hängt vom Zustand und Kaufdatum des Motorrads ab.

 

Was zahlt die Teilkasko-Motorradversicherung?

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am stehenden Fahrzeugen durch äussere Einflüsse. Dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Vandalismus, Nerzbisse und Feuer aber auch Naturereignisse wie Hagel, Steinschlag und Überschwemmung. Darüber hinaus versichert die Teilkasko auch Schäden durch Kollisionen mit Wildtieren. Die Teilkaskoversicherung ist für Motorräder sinnvoll, die maximal 7 Jahre alt sind.

 

Was zahlt die Vollkasko-Motorradversicherung?

Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich vom Lenker selbst verursachte Schäden am Motorrad. Dies kann beispielsweise bei einem Auffahrunfall der Fall sein. Eine Motorrad-Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem für neue Motorräder, man sagt etwa bis zu vier Jahren nach Erstgebrauch. Für geleaste Motorräder ist eine Vollkaskoversicherung obligatorisch.

Wie viel Kostet eine Motorradversicherung?

  • Die Preise für eine Motorradversicherung variieren von Anbieter zu Anbieter. Auch sind die Preise abhängig von den Eigenschaften des Motorrads, wie das Alter, die Marke etc.

Welche Zusatzdeckungen gibt es?

Parkschaden

  • In diesem Zusatz sind Parkschäden wie Beulen oder Kratzer am parkierten Motorrad gedeckt. Dazu gehören Schäden, welche unbekannte Dritte getätigt haben. Vor allem beim häufigen Nutzen von öffentlichen Parkplätzen wird dieser Baustein empfohlen, um nicht wegen Vandalismus für Schäden aufkommen zu müssen. 

 

Bonusschutz

  • Dieser Baustein schützt Sie vor steigenden Prämien nach einem Schadensfall. Das Bonussystem ist so aufgebaut, dass Sie nach einem Schadensfall eine Stufe aufsteigen und höhere Prämien zahlen. 

 

Persönliche Effekten

  • Der Zusatz Persönliche Effekten versichert die vom Fahrer bzw. Beifahrer mitgeführten persönlichen Gegenstände im Falle eines Diebstahls oder Schadens, sollte dieser im Rahmen eines Kasko-Ereignis aufgetreten sein. Meistens sind Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere oder Schmuck vom Schutz ausgenommen. Achten Sie auch darauf, ob Motorradbekleidung, elektronische Geräte und Berufsutensilien inkludiert sind. Auch kann es sein, dass einige Gegenstände bereits durch die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert sind, wollten Sie dort den entsprechenden Zusatz “Diebstahl auswärts” gewählt haben.

 

Motorradbekleidung

  • Auch ist es möglich, nur die Motorradkleidung und den Helm gegen Unfallschäden und Diebstahl zu versichern. Bedingung dafür ist, dass Helm und Bekleidung zum Zeitpunkt des Diebstahls im geschlossenen Behälter befanden oder mit einem Schloss gesichert waren. Sollten Sie eine Hausrat-Kaskoversicherung gaben, welche die plötzliche Beschädigung des Hausrates deckt, können Sie auf diese Zusatzoption verzichten.

 

Assistance

  • Der Baustein Assistance, der einer Mobilitätsversicherung entspricht, deckt Transportkosten in Notlagen. Dazu gehören je nach Anbieter Pannendienst, Fahrzeugabholung oder auch Unterkunft und Rücktransport des Versicherten.

 

Manchmal ist diese Deckung jedoch bereits in der Teilkaskoversicherung miteingeschlossen, informieren Sie sich also auf jeden Fall davor, um eine Überversicherung zu vermeiden. 

1 Auswahl
2 Beschreibung
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Fahrzeugversicherung
In der Schweiz bieten Versicherungsgesellschaften verschiedene Leistungen bei Autoversicherungen an. Ein Vergleich zeigt, dass Prämien für Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko von Versicherung zu Versicherung grosse Unterschiede vorweisen können.
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Wann kann man die Motorradversicherung kündigen?

Regulär können Sie die Versicherung für Ihr Motorrad nach Ablauf des Vertrages kündigen (ordentliche Kündigung). Der Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr, wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Dabei muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. In einigen Fällen haben Sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt es jedoch, die Im Vertrag abgemachten Fristen einzuhalten: 

  • Schadenfall: Bei einem Schadenfall kann die Versicherung durch Sie oder die Versicherung gekündigt werden. 
  • Halterwechsel: Sollte der Halter des Motorrads offiziell wechseln, also das Kontrollschild übertragen werden, endet der Versicherungsvertrag automatisch und Sie bekommen die Prämie der Restzeit ausbezahlt. 
  • Motorradwechsel: Bei einem Wechsel auf ein anderes Motorrad kann die Versicherung aufgelöst werden, sollten Sie auf einen anderen Anbieter wechseln wollen. 
  • Prämienerhöhung: Sollte der Versicherer die Prämie erhöhen können Sie die Versicherung auf Ende des Jahres kündigen.

Wird die Motorradversicherung nach PS oder Hubraum berechnet?

Die PS Angabe ist bei den meisten Versicherern zentraler, wobei weitere Faktoren Einfluss auf die Prämienhöhe nehmen. Meist geben Sie beim Prämienrechner das Modell des Fahrzeugs an, so dass die Versicherung PS Angabe und den und den ungefähren Wert hat.