Unfallversicherung für Hausangestellte Vergleich- SuisseGuide.ch

Unfallversicherung für Hausangestellte

Versichern Sie Ihre Putzpersonal gegen Berufsunfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg.

Unfallversicherung vergleichen

UVG für Hausangestellte

In der Schweiz ist eine Unfallversicherung für Haushaltshilfen obligatorisch. Dies betrifft nicht nur Putzfrauen, sondern auch Nannys, Gärtner und sogar Babysitter. Eine Versicherung für Hausangestellte ist nicht teuer, aber notwendig. Wenn das wöchentliche Pensum 8 Stunden nicht überschreitet, ist die Unfallversicherung Ihrer Hausangestellten auf Arbeitsunfälle beschränkt. Wenn das Pensum 8 Stunden pro Woche überschreitet, sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter für die Nichtberufsunfallversicherung zu versichern.

Berufsunfallversicherung für Hausangestellte:

  • Putzfrau / Raumpfleger(in)

  • Nanny

  • Babysitter

  • Gärtner

Voraussetzungen:

Das Pensum Ihrer Hausangestellten darf 8 Stunden pro Woche nicht überschreiten und der Jahreslohn darf CHF 10’000 / 15’000 nicht übersteigen.

Obligatorische Versicherung für Haushaltshilfen

Sobald Sie Hausangestellte beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen und eine Unfallversicherung bei einem Versicherer abzuschliessen. 

Das nachfolgende Beispiel zeigt die Notwendigkeit einer Unfallversicherung für Ihre Haushaltshilfe: 

Ihre Putzkraft stolpert beim Putzen der Treppen und bricht sich das Bein. Dies wird als Berufsunfall eingestuft. Wenn sie nun keine Unfallversicherung für Hausangestellte abgeschlossen haben, müssen sie selbst für die Kosten aufkommen. Die Kosten können dabei oftmals mehrere Tausend Franken betragen.