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Kostenübernahme bei der Kinderbrille

Kinderbrille Kostenübernahme

Beim Erwerb einer Kinderbrille kommt häufig die Frage auf, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und für was Sie selbstständig aufkommen müssen. Aber auf welche Leistungen können Sie sich beim Erwerb einer Kinderbrille genau verlassen?

Welche Kosten werden übernommen?

Grundsätzlich werden die Kosten für eine Kinderbrille bis zum Alter von 18 Jahren durch die Grundversicherung gedeckt. Sollten die Kinder über angeborene Sehbehinderungen verfügen oder unter anderen Geburtsgebrechen leiden, wird die Sehhilfe sogar vollständig durch die Invalidenversicherung übernommen, bis das Alter von 20 Jahren erreicht wurde.

Der Zuschuss durch die Krankenkasse liegt im Bereich der Kinderbrillen bei jährlich 180 Franken, damit Sie die Brille an die sich stetig verändernden Sehstärken anpassen können. Damit sich diese Kosten allerdings abrechnen lassen, ist ein augenärztliches Rezept erforderlich, das die Notwendigkeit einer Sehhilfe bestätigt. Die Zahlungen durch die Krankenkasse erfolgen dann bis zum 18. Lebensjahr, sodass Sie und vor allem die Kinder zuverlässig abgesichert sind.

Bei akuten Sehfehlern und anderweitigen Einschränkungen sind auch höhere Beträge möglich, damit Sie finanziell solide abgesichert sind. Hierbei gibt es allerdings zahlreiche Unterschiede, die Sie bei Ihrem Augenarzt erfragen können, um die richtige Lösung für die Anschaffung einer Kinderbrille zu finden.

Zusätzliche Kosten durch Selbstbeteiligungen

Auch beim Erwerb einer Kinderbrille fällt allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung an. Bei höheren Franchisekosten als null Franken müssen Sie den vereinbarten Betrag zahlen und zusätzlich noch einen Selbstbehalt von 10 Prozent aufbringen. Bevor Sie ein Franchise für Kinder und Jugendliche abschliessen, sollten Sie daher auf eine niedrige Abmachung mit null Franken sorgen. So profitieren Sie von einem möglichst günstigen Angebot und erhalten die notwendige Hilfe für die Finanzierung der Kinderbrille.

Cybermobbing – was kann man dagegen tun?

Cybermobbing – was kann man dagegen tun?

Mobbing durch digitale Medien ist nicht nur ein allgemeines Problem, sondern wird in der Praxis schnell zur Straftat. Mit den richtigen Tricks können Sie allerdings selbst die Initiative ergreifen und sich vor der Verbreitung von Bildern, Texten und Filmen schützen. Auch im Internet gelten in dieser Hinsicht Regeln und Gesetze, an denen sich die Nutzer orientieren müssen.

So schützen Sie sich am besten

Besonders Jugendliche sind im digitalen Bereich die Leidtragenden von Cybermobbing. Bei einer gewissen Anfälligkeit kann es sich daher lohnen, eine geeignete Rechtsschutzversicherung zu wählen, durch die sich die entstehenden Kosten bewältigen lassen. Schadenersatzansprüche und andere anwaltliche Durchsetzungen müssen somit nicht zum finanziellen Problem werden, wodurch sich die gewünschten Rechte problemlos durchsetzen lassen.

Sollten auch Sie auf dieser Grundlage mal zum Opfer derartiger Attacken werden, sind Beweise durchaus hilfreich. Erstellen Sie daher möglichst viele Screenshots, speichern die entsprechenden Dokumente und wenden sich mit den gesammelten Informationen an eine Vertrauensperson, die sich um Ihren Schutz bemühen kann.

Bewahren Sie sich vor Attacken

Dennoch haben Sie auch selbst viele Möglichkeiten, um sich vor den Entwicklungen des Cybermobbings zu schützen und es gar nicht zu rechtlichen Schritten führen zu müssen:

  • Behalten Sie persönliche Daten vor Fremden möglichst für sich.
  • Suchen Sie den Kontakt zu Bezugsperson und setzen dem Mobbing etwas entgegen.
  • Wenden Sie sich auch bei kleinsten Entwicklungen des Mobbings an Experten.
  • Setzen Sie auf eine professionelle Rechtsschutzversicherung für maximale Unterstützung.

Gerne untersuchen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten sich rechtlich anbieten, um nicht auf den notwendigen Prozessen und Kosten sitzenzubleiben. So müssen Sie sich keine Sorgen um die Auswirkungen des Cybermobbings machen und bleiben auf der sicheren Seite.

Krankenkassen Beiträge was Sie wirklich wissen sollten!

Welche Impfungen machen Sinn für mein Kind?

Impfungen verhindern gefährliche Erkrankungen und mögliche Komplikationen, die sich daraus ergeben können. Daher empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit für Säuglinge und Kinder ein Minimalprogramm an Basisimpfungen sowie weiteren Kinderimpfungen gegen bestimmte Kinderkrankheiten.

  • Taggeld bei einer Arbeitsunfähigkeit
  • Spitalkosten und Arztkosten werden weltweit übernommen
  • Zahnarztkosten bei Unfällen
  • Private oder Halbprivate Abteilung im Spital

Back to School: jetzt ist der Impfschutz besonders wichtig

Impfexperten raten Eltern, den Schulanfang zum Anlass zu nehmen, um den Impfstatuts Ihres Kindes beim Kinder- oder Hausarzt überprüfen zu lassen. Back to School heisst nämlich, dass Kinder einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind als in ihrem familiären Umfeld. Besonders bei dem durch Kinderimpfungen im Kleinkindalter erworbenen Impfschutz gibt es später oft Lücken. So kann etwa der früh aufgebaute Impfschutz gegen Keuchhusten bereits nachgelassen haben, wenn es Zeit für die Einschulung wird. Nur hohe Impfraten können verhindern, dass gefährliche Infektionserkrankungen erneut Schrecken verbreiten.

Alle Impfungen sind in der Schweiz freiwillig. Im Sekundarschulalter überprüft der Schularzt das Impfbüchlein und gibt eine Impfempfehlung ab. Diese kann etwa die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung Di-Te oder Di-Te-Per sein – die Schutzimpfung gegen Diphterie (Di), Starrkrampf (Te) und Keuchusten (Per). Weitere wichtige Themen sind zudem die MMR–Impfung, der kombinierte Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln, die Impfung gegen Hepatitis B, also Gelbsucht und die HPV – Impfung. Diese letztgenannte Schutzimpfung ist laut Empfehlung von Schulärzten immer mit einer vorhergehenden persönlichen ärztlichen Beratung verbunden. Ein weiterer wichtiger Schutz ist die Zeckenimpfung, um die Gefahr einer Frühsommer-Meningo-Encephalitis (FSME) zu bannen.

Ob nun Back to School oder Säugling: Kinderimpfungen sind enorm wichtig und werden daher auch von der Krankenkasse bezahlt. Das gilt allerdings nicht für jede Impfart. Honoriert werden die von der Obligatorischen Grundversicherung empfohlenen und üblichen Impfungen. Welche Kinderimpfungen die Grundversicherung bezahlt, bestimmt der Schweizerische Impfplan. Dazu zählen unter anderem die Schutzimpfung gegen Tetanus, Windpocken, Kinderlähmung, gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen sowie Hepatitis-B. Bei anderen Impfungen muss der Versicherte selbst für die Kosten aufkommen, falls er nicht über eine passende Zusatzversicherung verfügt.

Die Krankenkasse wechseln: der Krankenkassenvergleich

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte sich vorab informieren. Ein Krankenkassenvergleich ist in diesem Fall ein wichtiger Helfer bei der Entscheidungsfindung. Er gibt Aufschluss über die verschiedenen Leistungen und Prämienzahlungen. Ein Krankenkassenvergleich und ein Prämienrechner basieren aber nicht nur auf den erbrachten Leistungen, sondern nehmen auch die Beitragshöhe als Grundlage, falls man die Krankenkasse wechseln möchte.

Ein Prämienrechner zeigt, wie Sie die Zahlung ohne Einbussen beim Gesundheitsschutz möglichst niedrig halten können. Schliesslich ist Gesundheit wertvoll, muss aber auch finanzierbar sein. Das gilt auch für den Impfschutz.

Eine gute Online-Beratung bietet etwa die Helsana Krankenkasse, die im Web deutlich mehr bietet als einen herkömmlichen Prämienrechner. So funktioniert der Online-Service der Helsana Krankenkasse: Nach Eingabe der für die Prämienberechnung wichtigen Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnort und der Auswahl des bevorzugten Versicherungsmodells für die obligatorische Grundversicherung sowie der Leistungen, die dem Versicherten wichtig sind, erhält man einen Überblick über die Produkte der Helsana Krankenkasse.

Impfungen gegen Kinderkrankheiten oder auch Grippe- oder Zeckenimpfungen darf die Helsana Krankenkasse aus der Grundversicherung übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zusatzversicherungen COMPLETA und SANA inkludieren Beiträge an Reiseprophylaxe wie die Kombi-Impfung gegen Hepatitis A und B.

Kündigungsfrist und Beitritt in die neue Krankenkasse

Welche Impfungen machen Sinn für mein Kind?

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  • Taggeld bei einer Arbeitsunfähigkeit
  • Spitalkosten und Arztkosten werden weltweit übernommen
  • Zahnarztkosten bei Unfällen
  • Private oder Halbprivate Abteilung im Spital

Back to School: jetzt ist der Impfschutz besonders wichtig

Impfexperten raten Eltern, den Schulanfang zum Anlass zu nehmen, um den Impfstatuts Ihres Kindes beim Kinder- oder Hausarzt überprüfen zu lassen. Back to School heisst nämlich, dass Kinder einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind als in ihrem familiären Umfeld. Besonders bei dem durch Kinderimpfungen im Kleinkindalter erworbenen Impfschutz gibt es später oft Lücken. So kann etwa der früh aufgebaute Impfschutz gegen Keuchhusten bereits nachgelassen haben, wenn es Zeit für die Einschulung wird. Nur hohe Impfraten können verhindern, dass gefährliche Infektionserkrankungen erneut Schrecken verbreiten.

Alle Impfungen sind in der Schweiz freiwillig. Im Sekundarschulalter überprüft der Schularzt das Impfbüchlein und gibt eine Impfempfehlung ab. Diese kann etwa die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung Di-Te oder Di-Te-Per sein – die Schutzimpfung gegen Diphterie (Di), Starrkrampf (Te) und Keuchusten (Per). Weitere wichtige Themen sind zudem die MMR–Impfung, der kombinierte Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln, die Impfung gegen Hepatitis B, also Gelbsucht und die HPV – Impfung. Diese letztgenannte Schutzimpfung ist laut Empfehlung von Schulärzten immer mit einer vorhergehenden persönlichen ärztlichen Beratung verbunden. Ein weiterer wichtiger Schutz ist die Zeckenimpfung, um die Gefahr einer Frühsommer-Meningo-Encephalitis (FSME) zu bannen.

Ob nun Back to School oder Säugling: Kinderimpfungen sind enorm wichtig und werden daher auch von der Krankenkasse bezahlt. Das gilt allerdings nicht für jede Impfart. Honoriert werden die von der Obligatorischen Grundversicherung empfohlenen und üblichen Impfungen. Welche Kinderimpfungen die Grundversicherung bezahlt, bestimmt der Schweizerische Impfplan. Dazu zählen unter anderem die Schutzimpfung gegen Tetanus, Windpocken, Kinderlähmung, gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen sowie Hepatitis-B. Bei anderen Impfungen muss der Versicherte selbst für die Kosten aufkommen, falls er nicht über eine passende Zusatzversicherung verfügt.

Die Krankenkasse wechseln: der Krankenkassenvergleich

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte sich vorab informieren. Ein Krankenkassenvergleich ist in diesem Fall ein wichtiger Helfer bei der Entscheidungsfindung. Er gibt Aufschluss über die verschiedenen Leistungen und Prämienzahlungen. Ein Krankenkassenvergleich und ein Prämienrechner basieren aber nicht nur auf den erbrachten Leistungen, sondern nehmen auch die Beitragshöhe als Grundlage, falls man die Krankenkasse wechseln möchte.

Ein Prämienrechner zeigt, wie Sie die Zahlung ohne Einbussen beim Gesundheitsschutz möglichst niedrig halten können. Schliesslich ist Gesundheit wertvoll, muss aber auch finanzierbar sein. Das gilt auch für den Impfschutz.

Eine gute Online-Beratung bietet etwa die Helsana Krankenkasse, die im Web deutlich mehr bietet als einen herkömmlichen Prämienrechner. So funktioniert der Online-Service der Helsana Krankenkasse: Nach Eingabe der für die Prämienberechnung wichtigen Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnort und der Auswahl des bevorzugten Versicherungsmodells für die obligatorische Grundversicherung sowie der Leistungen, die dem Versicherten wichtig sind, erhält man einen Überblick über die Produkte der Helsana Krankenkasse.

Impfungen gegen Kinderkrankheiten oder auch Grippe- oder Zeckenimpfungen darf die Helsana Krankenkasse aus der Grundversicherung übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zusatzversicherungen COMPLETA und SANA inkludieren Beiträge an Reiseprophylaxe wie die Kombi-Impfung gegen Hepatitis A und B.